Urheberrechtsverletzungen – Kavaliersdelikt oder schwere Straftat?

Immer mehr Menschen erhalten eine Abmahnung wegen Urheberverletzungen, wobei es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Allerdings ist dies auch keine schwere Straftat im üblichen Sinn, doch die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist nicht zu unterschätzen. Diese Kanzlei hat sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert und verschickt diese Abmahnungen. Doch was soll jemand tun, wenn er zu Unrecht solch eine Abmahnung erhalten hat?

Immer sofort einen Anwalt einschalten

Dabei ist es egal, ob jemand diese Urheberrechtsverletzung begangen hat oder nicht. Wenn so eine Abmahnung vorliegt, muss sofort gehandelt werden. Man läuft bei Urheberrechtsverletzungen Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen. Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer ist z.B. bekannt dafür, solche Abmahnungen zu verschicken. Sollte diese Abmahnung gerechtfertigt sein, muss der geforderte Betrag von ca. 915 Euro bezahlt werden. Zwar handelt es sich hierbei noch nicht um eine schwere Straftat aber auch nicht um einen Kavaliersdelikt. Damit dann die Verbraucher auch einmal mehr über dieses Gesetz Bescheid wissen, soll dieses aber geändert werden.

Zwar handelt es sich um eine Straftat, wobei hier häufig mit einer Geldstrafe alles erledigt ist. Doch viele Menschen sehen das nicht wirklich so schlimm an, wodurch diese dann immer wieder die Urheberrechte verletzen. Daher soll dieses Gesetz auch geändert werden, wodurch die Verletzung der Urheberrechte dann doch eine schwere Straftat werden kann. Bisher konnten diese Verletzungen dann mit einer Geldstrafe behoben werden, was vielen Menschen dann schon ausgereicht hat. Wer aber unschuldig eine Abmahnung erhält, fühlt sich oft als Straftäter der ungerechtfertigt beschuldigt wird. Egal ob jemand diese Straftat begangen hat oder nicht, eines ist hier immer wichtig. Jeder sollte sich sofort ein Anwalt nehmen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist.

Richter Utensilien

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Diese Kanzlei ist dafür bekannt, solche Abmahnungen zu versenden. Dabei ist es egal, ob jemand diese Tat auch begangen hat oder nicht. Leider sind sie hier in der Beweispflicht, was das Ganze nicht einfacher macht. Daher ist es wichtig, dass sich jemand sofort einen Anwalt nimmt. Gerade wenn jemand diese Tat nicht begangen hat, sollte er niemals auf eigene Faust etwas unternehmen. Daher sollte sich niemand mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte anlegen, vielmehr sich fachkundige Hilfe holen. Leider zahlen viele Menschen den geforderten Betrag, damit hier nicht noch mehr Abmahnungen folgen. Doch wer unschuldig ist, der soll sich nicht einfach ergeben, vielmehr um seine Unschuld kämpfen.

Das machen Anwälte, die sich mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte schon öfters beschäftigt haben. In vielen Fällen waren es die Kinder, die sich einen Film kostenlos aus dem Internet gezogen haben. Das ist noch nicht strafbar, sondern wenn die Kinder dann Ausschnitte mit ihren Freunden im Internet teilen. In diesem Fällen haften die Eltern, solange die Kinder minderjährig sind. Allerdings reicht hier auch schon ein Verbot, was die Kinder natürlich nicht immer einhalten. Daher sollte hier eine Sicherheitsvorkehrung getroffen werden, damit die Kinder diese Tat nicht begehen können.

Gut, bisher ist noch niemand ins Gefängnis gegangen, da es sich hier wirklich um kleinere Delikte handelt. Doch Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen hier schnell ab und kennen sich in diesem Bereich bestens aus. Daher sollte hier nicht lange gewartet werden, sondern jeder muss sich gleich einen Anwalt nehmen. Das habe ich nicht getan, reicht hier nicht. Die IP-Adresse sagt schon alles, wobei dies auch Freunde oder Bekannte getan haben können. Ansonsten gilt hier natürlich auch, die Unschuldsvermutung. Ein Anwalt ist notwendig.

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